Garantie
Vom Baum zum Bett − mittels handwerklicher Perfektion und hochwertigen Materialien. Mit diesem Qualitätsanspruch überzeugen wir seit vielen Jahren. Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum.
Auf folgende Punkte gewähren wir 2 Jahre:
- Lampen
- Leuchten
- elektrische Motoren
- Kissen, gepolsterte Kopfteile, Wandpaneele, Boxspring-Unterbauten, Matratzen und Topper
Alle Produkte von Robusta AG bestehen aus erstklassigen Materialien und ausgesuchten Rohstoffen. In Kombination mit der sorgfältigen Verarbeitung und den regelmässigen Qualitätskontrollen sowie anerkannten Sicherheitstests von Robusta AG entstehen daraus Qualitätserzeugnisse, auf die wir mit ruhigem Gewissen unsere langjährige Garantie für einwandfreie Funktion und Sicherheit geben.
- Matratzen / Einlegerahmen: Nach Kauf eines Produktes werden Schäden, welche auf Material- und Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, während zwei Jahre, kostenlos repariert. Bei Reparaturen oder Austausch ab dem dritten Jahr reduziert sich der Garantieanspruch um 10% pro Jahr ab dem Kaufdatum (Pro-Rata-Garantie auf 10 Jahre).
- Motoren: Auf diese Teile gewähren wir zwei Jahre Vollgarantie.
- Masstoleranzen: Bitte beachten Sie, dass bei den Obermatratzen Abweichungen von den Nennmassen von bis zu 2% möglich sind. Diese kleinen Differenzen sind materialbedingt und normal. Farbabweichungen sind aus drucktechnischen Gründen möglich. Preis-, Sortiments- und Modelländerungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Auf unsere Matratzen und Lattenroste gewähren wir eine 10 Jahre Pro-Rata Garantie. Bei nachgewiesenen Fabrikations- oder Materialfehlern erfolgt kostenlos die Reparatur oder der Ersatz in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum. Für jedes weitere Jahr ab Kaufdatum wird für den Gebrauch der Matratze pro Jahr 10% des gültigen Brutto-Preises verrechnet. Transport und Verpackungskosten sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen, diese werden verrechnet. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein, das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Verkaufsdatum, Produktenamen und Name des Fachhändlers, Verkäufers) vorgelegt wird. Jede Haftung im Zusammenhang mit unseren Produkten direkt oder indirekt wird abgelehnt.
2 Jahre Vollgarantie
3. Jahr Pro-Rata 20% für Käufer, Gutschrift 80% vom Verkaufspreis
4. Jahr Pro-Rata 30% für Käufer, Gutschrift 70% vom Verkaufspreis
5. Jahr Pro-Rata 40% für Käufer, Gutschrift 60% vom Verkaufspreis
6. Jahr Pro-Rata 50% für Käufer, Gutschrift 50% vom Verkaufspreis
7. Jahr Pro-Rata 60% für Käufer, Gutschrift 40% vom Verkaufspreis
8. Jahr Pro-Rata 70% für Käufer, Gutschrift 30% vom Verkaufspreis
9. Jahr Pro-Rata 80% für Käufer, Gutschrift 20% vom Verkaufspreis
10. Jahr Pro-Rata 90% für Käufer, Gutschrift 10% vom Verkaufspreis
Hinweise:
- Wenn möglich werden Teile vom beschädigten Artikel ersetzt oder repariert. (Kerne, Hüllen, Latten, Kappen etc.)
- Pro-Rata-Garantie auf den Preis des ersetzten Teils.
- Ist dies nicht möglich, bekommt der Kunde den Artikel ersetzt.
- Pro-Rata-Garantie auf den Katalogpreis vom neuen Artikel.
Nach Erhalt des reparierten oder ersetzen Artikels hat der Kunde erneut 10 Jahre pro-Rata-Garantie. Auf Reparaturfälle und Totalersatz, die infolge unsachgemässer Behandlung entstanden sind, behält sich die Bawi-Tex AG vor, keinen Garantieanspruch zu gewähren Für Motoren der Einlegerahmen sowie Bettrahmen und Zubehör beträgt die Garantiedauer zwei Jahre (Vollgarantie).
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Für Schäden, die durch ungenaue Angaben über den Verwendungszweck, oder unsachgemässe Behandlung der Ware durch den Besteller entstehen, lehnen wir jede Haftung ab. Für das vom Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz der Ware; er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurück zu nehmen und den Kaufpreis gut zu schreiben.
Wir übernehmen, falls nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 24 Monaten ab Rechnungsdatum die Garantie für ein einwandfreies Arbeiten der gelieferten Gegenstände und verpflichten uns, alle Teile, welche nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder schadhaft sind, umgehend und nach unserem Ermessen auszubessern oder zu ersetzen. Aus der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Benützung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung sowie Gewalteinwirkungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Folgeschäden.
Generell gilt hier die gesetzlich vorgeschriebene Garantiefrist von zwei Jahren.
Der Käufer/die Käuferin trägt die Kosten für Transport (und Montage) bei Garantiefällen. Für Ersatzartikel in dieser Zeit ist er selbst besorgt.
Wir verweisen für detailliertere Auskünfte auf die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller.