Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-SHOP
31.07.2024
1. Geltungsbereich
2. Offerten / Angaben in Katalogen und Produkteunterlagen
Offerten im Online-Shop sind bindend. Offensichtliche Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Ansonsten erfolgen Offerten von Bettenland grundsätzlich freibleibend. Angaben in Prospekten, Katalogen und Produktunterlagen sind ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Abweichungen der Abbildungen oder technischen Angaben zu den Produkten sind möglich.
3. Bestellungen / Vertragsabschluss / Leistungsumfang/Zahlungsbedingungen
3.1 Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich die AGB von POWERPAY (powerpay.ch/de/agb).
3.2 Kauf auf Kredit (HeidiPay)
HeidiPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Kredit” an. Die vereinbarten Raten werden monatlich automatisch mit einer hinterlegten Kreditkarte oder via QR-Code beglichen.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt HeidiPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich die AGB von POWERPAY (https://www.heidipay.com/de-ch/agb/).
4. Fristen
Die Einhaltung von Fristen, die Bettenland obliegen, setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern sich angemessen,
- wenn Bettenland Angaben, die zur Erfüllung des Vertrages nötig sind, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich abändert;
- wenn Hindernisse auftreten, die Bettenland auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei Bettenland beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Produkten, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
- wenn der Kunde oder Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Nichteinhaltung der Bettenland obliegenden Fristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist (14 Tage bei Lager- und Standard-Waren, 30 Tage bei anderen Waren) einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Bereits geleistete Zahlungen werden ihm in diesem Fall unverzüglich zurück erstattet. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Fristen, namentlich der Anspruch auf Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen.
5. Preise
6. Lieferkonditionen
6.1 Bordsteinkanten-Lieferung
6.2 Lieferung mit Montage und 1:1 Entsorgung
Bestellungen mit Montage und/oder 1:1 Entsorgung erfolgen insofern nur, soweit es die baulichen Gegebenheiten dies zulassen. Die Befestigung von Wandpaneele (Verschraubung an die Wand) ist ausgeschlossen. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind klar zu deklarieren. Falls der Zugang ins Haus/Schlafzimmer nicht gewährleistet werden kann, darf Bettenland von den Montage und Entsorgungsdienstleistungen ersatzlos zurücktreten.
7. Prüfung der Lieferungen / Mängelrüge
8. Gewährleistung
Bettenland leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. Bettenland leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Lieferung. Bettenland erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder ersetzt, wobei die Reparatur oder der Ersatz von mangelhaften Teilen keine Verlängerung und keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist bewirken.
- Andere und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen Bettenland sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden aufWandelung, Minderung oder Schadenersatz;
- Ersatz von Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung entstanden sind;
- Ersatz von Schäden an nicht von Bettenland gelieferten Materialien sowie von Kosten von Expertisen und für die Feststellung von Schadenursachen;
- Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von Bettenland gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen.
Die Gewährleistung durch Bettenland setzt voraus, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Gewährleistungspflicht von Bettenland erlischt,
- wenn Bettenland ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird;
- wenn ausdrückliche Weisungen von Bettenland nicht eingehalten werden;
- wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bettenland an den von dieser gelieferten Produkten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.
Dem Kunden von den Herstellern der gelieferten Produkte gewährte Garantien sind vom Kunden gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und werden durch die vorliegenden Bestimmungen nicht eingeschränkt. Massgebend sind die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Ersatz/Reparatur: Der Käufer trägt die Kosten für Transport und Montage bei Garantiefällen. Für Ersatzware während dieser Zeit ist er selbst besorgt.
9. Haftungsbeschränkung
10. Whatsapp
11. Datenschutz
Es gelten unsere separaten Datenschutzbestimmungen, auf welche wir hiermit verweisen: https://www.bettenland.ch/datenschutzbestimmungen/
Diese bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil unserer AGBs. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschliesslich Informationen zur Verwendung von Cookies, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen und unseren Cookie-Einstellungen.
12. Änderungen
13. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen Bettenland und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Erfüllungsort ist Zollikofen. Gerichtsstand ist Zollikofen. Bettenland kann den Kunden nach ihrer Wahl aber auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.