Garantie
Vom Baum zum Bett − mittels handwerklicher Perfektion und hochwertigen Materialien. Mit diesem Qualitätsanspruch überzeugen wir seit vielen Jahren. Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum.
Auf unsere Produkte erhalten Sie 5 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum. Der Garantieanspruch kann nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden. Ansprüche bestehen nur für die bemängelte Sache und nicht auf den gesamten Lieferumfang. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, werden von dieser Garantie nicht berührt. Bei Reparatur und Lieferung von Teilen oder Ersatz wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt keine neue Garantiefrist zu laufen.
Auf Matratzen und Topper gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von insgesamt 5 Jahren auf die Gebrauchstauglichkeit, welche Material- und Verarbeitungsfehler abdeckt. Der Gewährleistungsanspruch gilt nur, wenn alle verwendeten und miteinander kombinierten Bettinhalte (Lattenrost, Boxspring-Unterbau, Matratze und Topper) von der Firma Hasena stammen. Die Vollgarantie beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Ab dem dritten Jahr gilt eine degressive Garantie auf den Verkaufspreis gemäss nachfolgender Staffelung:
Garantifall im Kosten für Käufer
1. Jahr 0 %
2. Jahr 0 %
3. Jahr 30 %
4. Jahr 40 %
5. Jahr 50%
6. Jahr Garantie erloschen
Auf folgende Produkte gewähren wir 2 Jahre Garantie:
- Lampen, Leuchten und elektrische Motoren;
- Kissen, gepolsterte Kopfteile, Wandpaneele, Polsterbetten, Boxspring-Unterbauten (aufgrund natürlicher Abnutzung der Oberflächen).
Wir behalten uns vor, Garantieleistungen wie folgt zu erbringen:
- In Form einer Ersatzlieferung/Austauschlieferung (bei Austauschlieferung muss die Ware im Originalkarton zur Abholung bereitgestellt werden);
- einer Warenrücknahme und Gutschrift auf den Kaufpreis ohne Ersatzlieferung;
- einer Reparatur
Die Garantie gilt bei sachgemässem Gebrauch und normaler Beanspruchung.
Von der Garantie ausgenommen:
- Schäden, die bei unsachgemässem Transport, Lieferung oder Montage/Demontage entstanden sind;
- Schäden, welche durch spitze bzw. scharfkantige Gegenstände wie z. B. Messer entstehen, welche beim Auspacken der Ware eingesetzt worden sind;
- unsachgemässem Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeit und nicht geeigneten Pflegemitteln;
- Umwelteinflüsse, wie extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen etc.;
- leichte Unebenheiten der Massivholz-Oberflächen, aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Materials;
- Veränderung des Massivholzes (Verzug, Ausbleichen, Risse, etc.) aufgrund von Umgebungseinflüssen;
- Überlastung von Betten oder Traversen über die zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus;
- mutwillige Zerstörung, unsachgemässen Gebrauch bzw. Nutzung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden;
- Schäden/Verschmutzungen, Verfärbungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterungseinflüsse oder sonstige chemisch bedingte Veränderungen;
- unsachgemässe Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
- Bei gepolsterten Teilen lässt sich eine Faltenbildung des Bezugsmaterials nicht immer vermeiden. Dies stellt keinen Beanstandungsgrund dar. Narben, Farb- und Strukturdifferenzen sowie Faltenbildung sind Natureigenschaften von echtem Leder und unterstreichen den Charme und die Charakteristik dieses Materials.
- allgemeine Abnutzung (Verschleiss) sowie Verschleissteile wie z.B. Lattenroste, Boxspring-Unterbauten, Matratzen, Topper, Leuchtmittel, Batterien, Akkus o.ä.
- Möbel und Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Modell- und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten, abgebildete Farben können geringfügig von den Originalfarben und -strukturen abweichen. Ebenso können leichte Abweichungen zwischen Holzmustern und Originalteilen nicht vermieden werden. Ein Verzug von 1 bis 2 mm ist bei Naturprodukten unumgänglich und kein Grund zur Beanstandung. Benutzen Sie Produkte nicht, welche offensichtlich falsch geliefert wurden (z.B.falsches Modell, falsche Dimension, falsche Farbe) Bedenken Sie, dass falsch gelieferte Möbelteile im Besitz des Herstellers bleiben. Packen Sie bitte die entsprechenden Teile wieder in den Originalkarton und melden Sie uns die Fehllieferung umgehend.
Vorgehensweise bei Beanstandungen:
Um in einem Schadensfall schnellstmögliche Hilfe zu gewähren, ist die Einhaltung folgender Punkte notwendig:
- detaillierte Dokumentation/Mängelbeschreibung inkl. der vermuteten Ursache
- Mindestens 3 Schadteilfotos sind per Mail (mind. eine Nahaufnahme des Mangels und eine Gesamtaufnahme des Möbelstückes mit Mangelbezeichnung) aus verschiedenen Perspektiven einzureichen.
- Für allfällige Rückfragen unsererseits benötigen wir eine Kontaktperson mit allen Kontaktdaten. Bei Transportschäden unterscheiden wir zwischen offenen und verdeckten Schäden.
- Die offenen Schäden sind sofort bei der Lieferung zu melden. Die Beschädigungen müssen im Beisein des Auslieferungsfahrers festgestellt und auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Wir bitten Sie, uns zusätzlich auch direkt zu informieren.
- Die verdeckten Schäden sind innerhalb von 7 Tagen zu melden. Bitte öffnen Sie daher Ihre Sendung umgehend und kontrollieren Sie diese auf Anzahl, Produkt und Beschädigungen.
Alle Produkte von Robusta AG bestehen aus erstklassigen Materialien und ausgesuchten Rohstoffen. In Kombination mit der sorgfältigen Verarbeitung und den regelmässigen Qualitätskontrollen sowie anerkannten Sicherheitstests von Robusta AG entstehen daraus Qualitätserzeugnisse, auf die wir mit ruhigem Gewissen unsere langjährige Garantie für einwandfreie Funktion und Sicherheit geben.
- Matratzen / Einlegerahmen: Nach Kauf eines Produktes werden Schäden, welche auf Material- und Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, während zwei Jahre, kostenlos repariert. Bei Reparaturen oder Austausch ab dem dritten Jahr reduziert sich der Garantieanspruch um 10% pro Jahr ab dem Kaufdatum (Pro-Rata-Garantie auf 10 Jahre).
- Motoren: Auf diese Teile gewähren wir zwei Jahre Vollgarantie.
- Masstoleranzen: Bitte beachten Sie, dass bei den Obermatratzen Abweichungen von den Nennmassen von bis zu 2% möglich sind. Diese kleinen Differenzen sind materialbedingt und normal. Farbabweichungen sind aus drucktechnischen Gründen möglich. Preis-, Sortiments- und Modelländerungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Auf unsere Matratzen und Lattenroste gewähren wir eine 10 Jahre Pro-Rata Garantie. Bei nachgewiesenen Fabrikations- oder Materialfehlern erfolgt kostenlos die Reparatur oder der Ersatz in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum. Für jedes weitere Jahr ab Kaufdatum wird für den Gebrauch der Matratze pro Jahr 10% des gültigen Brutto-Preises verrechnet. Transport und Verpackungskosten sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen, diese werden verrechnet. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein, das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Verkaufsdatum, Produktenamen und Name des Fachhändlers, Verkäufers) vorgelegt wird. Jede Haftung im Zusammenhang mit unseren Produkten direkt oder indirekt wird abgelehnt.
2 Jahre Vollgarantie
3. Jahr Pro-Rata 20% für Käufer, Gutschrift 80% vom Verkaufspreis
4. Jahr Pro-Rata 30% für Käufer, Gutschrift 70% vom Verkaufspreis
5. Jahr Pro-Rata 40% für Käufer, Gutschrift 60% vom Verkaufspreis
6. Jahr Pro-Rata 50% für Käufer, Gutschrift 50% vom Verkaufspreis
7. Jahr Pro-Rata 60% für Käufer, Gutschrift 40% vom Verkaufspreis
8. Jahr Pro-Rata 70% für Käufer, Gutschrift 30% vom Verkaufspreis
9. Jahr Pro-Rata 80% für Käufer, Gutschrift 20% vom Verkaufspreis
10. Jahr Pro-Rata 90% für Käufer, Gutschrift 10% vom Verkaufspreis
Hinweise:
- Wenn möglich werden Teile vom beschädigten Artikel ersetzt oder repariert. (Kerne, Hüllen, Latten, Kappen etc.)
- Pro-Rata-Garantie auf den Preis des ersetzten Teils.
- Ist dies nicht möglich, bekommt der Kunde den Artikel ersetzt.
- Pro-Rata-Garantie auf den Katalogpreis vom neuen Artikel.
Nach Erhalt des reparierten oder ersetzen Artikels hat der Kunde erneut 10 Jahre pro-Rata-Garantie. Auf Reparaturfälle und Totalersatz, die infolge unsachgemässer Behandlung entstanden sind, behält sich die Bawi-Tex AG vor, keinen Garantieanspruch zu gewähren Für Motoren der Einlegerahmen sowie Bettrahmen und Zubehör beträgt die Garantiedauer zwei Jahre (Vollgarantie).
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Für Schäden, die durch ungenaue Angaben über den Verwendungszweck, oder unsachgemässe Behandlung der Ware durch den Besteller entstehen, lehnen wir jede Haftung ab. Für das vom Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz der Ware; er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurück zu nehmen und den Kaufpreis gut zu schreiben.
Wir übernehmen, falls nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 24 Monaten ab Rechnungsdatum die Garantie für ein einwandfreies Arbeiten der gelieferten Gegenstände und verpflichten uns, alle Teile, welche nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder schadhaft sind, umgehend und nach unserem Ermessen auszubessern oder zu ersetzen. Aus der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Benützung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung sowie Gewalteinwirkungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Folgeschäden.
Generell gilt hier die gesetzlich vorgeschriebene Garantiefrist von zwei Jahren.
Der Käufer/die Käuferin trägt die Kosten für Transport (und Montage) bei Garantiefällen. Für Ersatzartikel in dieser Zeit ist er selbst besorgt.
Wir verweisen für detailliertere Auskünfte auf die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
